Heizungstausch

Die Wärme macht im Durchschnitt drei Viertel des Energieverbrauches in Haushalten aus. Und auch in öffentlichen Gebäuden ist sie ein wichtiger Posten, bei dem Kosten und CO2-Emissionen eingespart werden können. Noch wird ein Großteil der Heizungen in Deutschland fossil beheizt, doch das wird sich ändern (müssen). Lesen Sie hier etwas über die verschiedenen Alternativen und darüber, was Sie beim Heizungstausch berücksichtigen müssen.

Welche Alternativen gibt es?

  • Ob Wärmepumpe, Solarthermie, Fernwärme oder Biomasse – es kommt immer auf die individuelle Situation bei Ihnen zuhause an. In einem Erstberatungsgespräch mit einem Energieberater der Ortenauer Energieagentur kann diese näher untersucht werden. 
  • Hintergrundinformationen finden Sie z.B. in den Publikationen von Zukunft Altbau.
 

Was muss beim Tausch berücksichtigt werden?

  • Wird der zentrale Wärmeerzeuger getauscht oder aber neu eingebaut, tritt das EWärmeG Baden-Württemberg in Kraft. Nach dem betriebsbereiten Einbau des neuen Wärmeerzeugers haben Sie 18 Monate Zeit, der unteren Baurechtsbehörde nachzuweisen, wie Sie das EWärmeG Baden-Württemberg erfüllt haben. Folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Erfüllungsoptionen für Ihr Wohngebäude bestehen. Im Nichtwohngebäudebereich haben sie diese Erfüllungsoptionen. In der Infobroschüre zum EWärmeG können Sie alle Erfüllungsoptionen nochmals detailliert nachlesen. Mit dem Excel-Tool lässt sich der Erfüllungsgrad des EWärmeG bestimmen.
  • Wie die Vorgaben des EWärmeG nach dem Kesseltausch eingehalten wurden, können Sie mit folgenden Formularen gegenüber der unteren Baurechtsbehörde nachweisen.

Erfüllungsoptions-Rechner des EWärmeG Baden-Württemberg

Mit dem Excel-Tool haben Sie die Möglichkeit, eine geeignete Möglichkeit zu finden, wie Sie das EWärmeG Baden-Württemberg nach einem Heizungtausch erfüllen können.