neutrale und
unabhängige
Energieberatung
neutrale und
unabhängige
Energieberatung

Unsere Dienstleistungen

Ob Energieeinsparung im Haushalt, Gebäude- und Anlagenmodernisierung oder energieeffizientes Bauen.
Wir beraten fachübergreifend und firmenneutral in allen Energiefragen.

Unser Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, aber auch an Kommunen, kirchliche Einrichtungen und Betriebe.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihres Einsparprojektes in der Ortenau.

Kontaktformular

In regelmäßigen Abständen bieten wir in der ganzen Ortenau und in unserer Geschäftsstelle kostenfreie und unabhängige Energieberatungstermine an.

Wählen Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe aus und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Achern, Rathaus Illenau

Jeden 3. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Gegg-Seidler, Rathaus Achern
Telefon: 07841 642-1310
E-Mail

Oberkirch,
Stadtwerke Oberkirch

Jeden 3. Dienstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Vossler, Stadtwerke Oberkirch
Telefon: 07802 9178204
E-Mail

Kehl, Rathaus

Jeden 4. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Klimaschutzmanagement Rathaus 2 Kehl
Telefon: 07851 88 4322
E-Mail

Offenburg,
Ortenauer Energieagentur

Jeden Mittwoch
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Ortenauer Energieagentur
Telefon: 0781 924619-0
E-Mail

Lahr, Rathaus

Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
E-Mail

Lahr, Rathaus

Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
E-Mail

Ettenheim, Rathaus

Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Spoth, Rathaus Ettenheim
Telefon: 07822 432-301
E-Mail

Meldungen

25.08.2025
Stromüberschuss im Griff: Photovoltaik bleibt attraktiv
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Mit den als Solarspitzengesetz bezeichneten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die seit einigen Monaten gelten, will der Gesetzgeber Netzüberlastungen durch zu hohe Stromeinspeisungen vermeiden. Trotzdem bleibt Photovoltaik (PV) für Privathaushalte weiterhin interessant. Das Solarspitzengesetz schreibt Maßnahmen zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen vor. Aber was heißt das eigentlich? Die Ortenauer Energieagentur erklärt, was aktuell für Photovoltaik-Anlagen gilt.

Seit mehr als 20 Jahren besteht das EEG. Wer eine PV-Anlage auf oder an seinem Gebäude betreibt, erhält eine in diesem Gesetz festgelegte Mindestvergütung für den ins Netz eingespeisten Strom. Das EEG setzt auch weiterhin auf einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien. Mit dem Solarspitzengesetz sollen aber Stromeinspeisungen begrenzt werden, wenn eine Netzüberlastung droht.

Sinkende Preise bei hoher Stromproduktion

Viele PV-Anlagen produzieren gleichzeitig Strom, wenn die Sonne scheint. Steigt die Stromproduktion, steigt auch die Netzbelastung, und der Markt reagiert mit sinkenden Börsenstrompreisen. Bei sehr hoher Produktion sind sogar negative Preise möglich.
Mit dem Solarspitzengesetz haben die Betreiber:innen keinen Vergütungsanspruch in der Zeit, in der der Preis negativ ist. Das Gesetz kompensiert diesen Nachteil jedoch. Verbraucher:innen erhalten ab Inbetriebnahme für 20 Jahre eine Einspeisevergütung. Dieser Zeitraum verlängert sich um die Tage, an denen keine Vergütung gezahlt wurde.

Wer ist an die Regelung gebunden?

Diese Regelungen gelten für alle Haushalte, die nach dem 25. Februar 2025 eine PV-Anlage in Betrieb nehmen oder genommen haben und für alle PV-Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung. Aber: Erst nachdem ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) installiert ist. Wer bislang keinen Smart Meter hat, muss die Einspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen. Privathaushalte mit Ein- und Zweifamilienhäusern haben typischerweise PV-Anlagen mit drei bis 20 Kilowatt Leistung (kWp) installiert.
Wer vor dem 25. Februar 2025 eine PV-Anlage in Betrieb hatte, kann sich freiwillig für die Anwendung der neuen Regelungen entscheiden und auf einen Vergütungsanspruch bei negativen Preisen verzichten. Dafür wird eine um 0,6 Cent höhere Vergütung für den eingespeisten Strom gewährt.

Eigenverbrauch ist vorteilhaft

Haushalte sollten den von der PV-Anlage produzierten Strom möglichst selbst verbrauchen, wenn der ins Netzt gespeiste überschüssige Strom nicht vergütet wird. Hilfreich sind dabei flexibel nutzbare Geräte wie Waschmaschine oder Wallbox. Viele PV-Anlagen werden außerdem mit Batteriespeichern installiert, die ebenfalls den Anteil des selbst verbrauchten Stroms erhöhen können.

Netzanschluss

Wer eine PV-Anlage in Betrieb nehmen will, muss den zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) zuvor über den dafür notwendigen Netzanschluss informieren. Den zuständigen Netzbetreiber findet man unter VNBdigital.de. Dort kann der Netzanschluss direkt angemeldet werden.

Beratung

Fragen zum Thema Photovoltaik beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg  und die Ortenauer Energieagentur. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es direkt bei der Ortenauer Energieagentur unter 0781 – 924 6190. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

31.07.2025
Einmal Urlaub, bitte – aber mit reduziertem Stromverbrauch
Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude ist groß – doch wie bleibt die Wohnung in der Urlaubszeit möglichst energieeffizient? Mit ein paar einfachen Handgriffen lassen sich Stromkosten senken und Geräte schützen – fast ohne Aufwand.
02.07.2025
Grenzüberschreitendes Dashboard Luft-Klima-Energie veröffentlicht
Die Ortenauer Energieagentur ist Partner des Interreg VI Oberrhein-Projekts Atmo-Rhena PLUS.  Zwei spannende grenzüberschreitende Elemente für den Oberrhein wurden jetzt fertiggestellt und veröffentlicht:
24.06.2025
Der Hitzeknigge - Tipps für das richtige Verhalten bei Hitze
Hitze im Anmarsch? Zeit für den Hitzeknigge!! Der aktualisierte Ratgeber des Umweltbundesamtes gibt wertvolle Tipps für den Umgang mit Hitze.

Unsere Termine

21.07.2025
Vortrag "Clever Energie sparen - Energiespar-Tipps für jeden Haushalt"
18:30 Uhr
Ort: Kastelberghalle Ringelbach, Talstraße 13, Oberkirch
24.07.2025
Online-Vortrag "Energetische Sanierung - wie mache ich mein Gebäude fit für die Zukunft?"
18:30 Uhr
Ort: online
18.09.2025
Vortrag "Dein Dach kann mehr! Photovoltaik lohnt sich!"
19:00 Uhr
Ort: Schutterwald, Großer Sitzungssaal im Rathaus
20.09.2025
Informationsstand auf dem "Tag des Handwerks"
10:00 Uhr
Ort: Marktplatz Offenburg
23.09.2025
Auftaktveranstaltung in Zell-Weierbach: Kampagne "Klimafit im Quartier"
19:00 Uhr
Ort: Abtsberghalle in Zell-Weierbach, Weinstraße 20
30.09.2025
Vortrag "Potenzial der Sonne nutzen - PV-Anlagen auf dem Dach oder am Balkon"
19:00 Uhr
Ort: Abtsberghalle in Zell-Weierbach, Weinstraße 20

Unser Ratgeber

Unter anderem mit folgenden Themen

Wir stellen uns vor

Beratungsangebot

Wärmedämmung - mehr Wohnkomfort

Richtiges Heizen und Lüften