neutrale und
unabhängige
Energieberatung
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Energieberatung

Unsere Dienstleistungen

Ob Energieeinsparung im Haushalt, Gebäude- und Anlagenmodernisierung, erneuerbare Energien oder energieeffizientes Bauen.
Wir beraten fachübergreifend, unabhängig und neutral in allen Energiefragen.

Unser Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, aber auch an Kommunen, kirchliche Einrichtungen und Betriebe.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihres Projektes in den Bereichen Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Ortenau.

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In regelmäßigen Abständen bieten wir in der ganzen Ortenau und in unserer Geschäftsstelle kostenfreie und unabhängige Energieberatungstermine an.

Wählen Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe aus und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

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Achern, Rathaus Illenau

Jeden 3. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Gegg-Seidler, Rathaus Achern
Telefon: 07841 642-1310
E-Mail

Oberkirch,
Stadtwerke Oberkirch

Jeden 3. Dienstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Vossler, Stadtwerke Oberkirch
Telefon: 07802 9178204
E-Mail

Kehl, Rathaus

Jeden 4. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Klimaschutzmanagement Rathaus 2 Kehl
Telefon: 07851 88 4322
E-Mail

Offenburg,
Ortenauer Energieagentur

Jeden Mittwoch
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Ortenauer Energieagentur
Telefon: 0781 924619-0
E-Mail

Lahr, Rathaus

Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
E-Mail

Lahr, Rathaus

Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
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Ettenheim, Rathaus

Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Spoth, Rathaus Ettenheim
Telefon: 07822 432-301
E-Mail

Meldungen

09.07.2026
Änderung der Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 21.07.2026
Am 08.07.2026 hat die Bundesregierung die Eckpunkte einer Neufassung der Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht, die ab dem 21.07.2026 gültig ist.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat der Reform am 08.07.2026 zugestimmt. Deshalb wurde mit sofortiger Wirkung bei der KfW und beim BAFA die Umstellung vorbereitet. Sie nehmen die Förderung zu den neuen Konditionen am 21.07.2026 auf.

Bereits zugesagte und beantragte Vorhaben sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen. Bereits erstellte Bestätigungen zum Antrag oder technische Projektbeschreibungen (BzA/TPB) bleiben bis einschließlich 20. Juli 2026 gültig. Es können allerdings keine neuen BzA/TPB mehr erstellt werden. Bis zum Neustart können somit nur noch Kundinnen und Kunden, die bereits eine BzA/TPB von ihrem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer erhalten haben, weiter Förderzusagen zu den bisherigen Konditionen erhalten.

 

Aus der Pressemitteilung der KfW vom 08.07.2026:

„Die Bundesregierung hat am 08. Juli 2026 die Eckpunkte einer Neufassung der Förderbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In der Folge passt die KfW die Förderung in ihren Produkten für die Heizungsförderung sowie für die systemische energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an. Die neuen Förderbedingungen gelten ab Dienstag, 21. Juli 2026.

Bis zum Start der neuen Förderbedingungen tritt die BEG-Förderung der KfW in eine Umstellungsphase mit folgenden Rahmenbedingungen ein:

  • Kundinnen und Kunden, die bereits eine gültige Antragsbestätigung haben, den Antrag aber noch nicht eingereicht haben, können dies während der Umstellungsphase bis zum 20. Juli noch zu den bisherigen Konditionen tun. Die KfW sagt diese Anträge bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen zu den bisherigen Förderbedingungen zu.
  • Bereits erstellte gültige Bestätigungen zum Antrag werden in der Umstellungsphase akzeptiert.
  • Neue Bestätigungen zum Antrag können ab dem Start der neuen Förderbedingungen am 21. Juli 2026 wieder erstellt werden.
  • Mit bestehenden, bisher nicht genutzten Bestätigungen können ab dem 21. Juli 2026 Anträge zu den neuen, angepassten Förderbedingungen gestellt werden.

 

Ab Dienstag, 21. Juli 2026 gelten folgende Eckpunkte für die Förderung:

BEG-Heizungsförderung Wohngebäude

  • Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
  • Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit).
  • Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro.
  • Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird noch stärker als bisher nach Einkommen differenziert und damit sozial gerechter. Der Einkommensbonus kann zusätzlich zur Grundförderung beantragt werden und sieht wie folgt aus:
    • 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro,
    • 30 Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro,
    • 10 Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro.

 

Auch werden Haushalte mit Kindern zusätzlich gefördert. Das anzusetzende Haushalts-Jahreseinkommen reduziert sich um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.

  • Familien mit Kindern im Haushalt können einen Einkommensbonus in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro, 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro, 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für Haushalts-Jahreseinkommen bis 60.000 Euro erhalten.

 

Für die Förderung bedeutet dies: Im Haushalt lebende, minderjährige Kinder reduzieren das anzusetzende zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen um einmalig 10.000 Euro. Beispielsweise reduziert sich bei einer Familie mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen von 40.000 Euro durch den Familienzuschlag das relevante Einkommen auf 30.000 Euro. Damit kann die Familie den 40 Prozent-Einkommensbonus (statt 30 Prozent-Einkommensbonus ohne Familienzuschlag) beantragen. So würde sie bis zum 31. Januar 2027 für eine neue Wärmepumpe, die 32.000 Euro kostet, eine Förderung von maximal 22.400 Euro (80 Prozent von 28.000 Euro) erhalten.

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
  • Im ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt/gebaut/zusammengebaut wurden, auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent.
  • Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.

 

BEG-Heizungsförderung Nichtwohngebäude:

  • Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche (zusätzlich 197 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m², zusätzlich 118 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1000 m², zusätzlich 79 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 1000 m².)
  • Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche, um drei Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 400 m², um zwei Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 1000 m², um ein Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude mit größerer Nettoraumfläche.

 

BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

  • Der zusätzliche Bonus in Höhe von fünf Prozent für die Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbaren Energien Klasse (EE-Klasse) entfällt.
  • Für die Sanierung von Wohngebäuden beträgt der Förderhöchstbetrag einheitlich 150.000 EUR pro Wohneinheit.
  • Die Höhe der Tilgungszuschüsse, die auf den Kreditbetrag gewährt werden, wird pauschal jeweils um 10 Prozentpunkte reduziert.
  • Die Zuschussförderung für kommunale Gebietskörperschaften wird weitergeführt. Die Höhe der Zuschüsse sinkt ebenfalls um 10 Prozentpunkte bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten.
  • Der Bonus für Serielles Sanieren von Wohngebäuden, der den Tilgungszuschuss erhöht, wird ausgeweitet und in Höhe von fünf Prozent auch für serielle Sanierungen auf die Effizienzhaus (EH)-Stufe 70 EE gewährt (bisher: nur für EH-Stufen 40 und 55). Für Nichtwohngebäude wird ein entsprechender Bonus für Serielles Sanieren neu eingeführt. Die Beantragung dieser Förderung wird voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.

 

Bereits bestehende Zusagen der KfW in allen genannten Förderprodukten behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür sind reserviert. Bereits bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.

Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.“

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

02.07.2026
Warm im Winter und kühl im Sommer - Wärmedämmung kann bei Hitze helfen
Viele denken bei Dämmung nur an den Winter. Doch gute Dämmung ist ein Ganzjahresgewinn: Sie schützt nicht nur vor Kälte, sondern kann auch einen Teil der Sommerhitze draußen halten. Wie das geht, und worauf Verbraucher:innen achten sollten, erklären die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Ortenauer Energieagentur.
16.06.2026
Die Überhitzung von Wohnräumen vermeiden - Wie man sich im Sommer vor zu hohen Temperaturen schützt
Hitzetage haben in den vergangenen Jahren nachweislich zugenommen. Immer mehr Städte und Gemeinden entwickeln deshalb Hitzeschutzkonzepte für die Sommermonate. Auch Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten bei Bedarf Maßnahmen ergreifen, um sich vor übermäßiger Wärme in den eigenen vier Wänden zu schützen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Außenverschattung mit Jalousien und gezieltes Lüften in kühlen Stunden zählen zu den wirkungsvollsten Maßnahmen, um Hitze im Haus zu reduzieren. Außerdem sorgen Wärmepumpen mit Kühlfunktion, begrünte Dächer und eine gute Gebäudedämmung für ein angenehmeres Raumklima.
30.05.2026
Wenn das Licht ausgeht: Neue Regelung erhöht Risiko von Stromsperren
Mehr Haushalte in Deutschland sind von Strom- und Gassperren bedroht. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beobachtet seit Monaten eine steigende Zahl an Beschwerden über angedrohte oder bereits vollzogene Energiesperren. Grund dafür ist eine neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Seit Dezember 2025 dürfen nicht mehr nur Grundversorger, sondern auch sogenannte Sondervertragsanbieter Stromanschlüsse sperren.

Unsere Termine

09.05.2026
Beratungsstand zu Photovoltaik
10:00 Uhr
Ort: Lahr, Rosenbrunnen (Ecke Marktstraße/Kirchstraße)
12.05.2026
Vortrag "Dein Dach und Balkon können mehr! Solarstrom selbst erzeugen und nutzen"
19:00 Uhr
Ort: Lahr, Vortragsraum im VHS-Zentrum zum "Pflug", Kaiserstr. 41
21.05.2026
Vortrag "Dein Dach kann mehr! Photovoltaik lohnt sich"
19:00 Uhr
Ort: Bürgersaal in Lauf (Hauptstr. 70)
17.06.2026
Fachtagung „Sektorenkopplung: der Schlüssel für die Energiewende“
09:30 Uhr
Ort: Kultur- und Vereinshaus Gundelfingen, Vörstetter Str. 7
07.07.2026
Webinar Wärmeplanung kompakt - kalte Nahwärme
11:00 Uhr
Ort: online
13.07.2026
Vortrag "Sommerlicher Hitzeschutz - Wie mache ich mein Haus fit für heißere Sommer?"
19:00 Uhr
Ort: Schutterwald, Großer Sitzungssaal im Rathaus

Unser Ratgeber

Unter anderem mit folgenden Themen

Wir stellen uns vor

Beratungsangebot

Wärmedämmung - mehr Wohnkomfort

Richtiges Heizen und Lüften