neutrale und
unabhängige
Energieberatung
neutrale und
unabhängige
Energieberatung

Unsere Dienstleistungen

Ob Energieeinsparung im Haushalt, Gebäude- und Anlagenmodernisierung oder energieeffizientes Bauen.
Wir beraten fachübergreifend und firmenneutral in allen Energiefragen.

Unser Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, aber auch an Kommunen, kirchliche Einrichtungen und Betriebe.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihres Einsparprojektes in der Ortenau.

Kontaktformular

In regelmäßigen Abständen bieten wir in der ganzen Ortenau und in unserer Geschäftsstelle kostenfreie und unabhängige Energieberatungstermine an.

Wählen Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe aus und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

* Pflichtfelder

Achern, Rathaus Illenau

Jeden 3. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Gegg-Seidler, Rathaus Achern
Telefon: 07841 642-1310
E-Mail

Oberkirch,
Stadtwerke Oberkirch

Jeden 3. Dienstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Vossler, Stadtwerke Oberkirch
Telefon: 07802 9178204
E-Mail

Kehl, Rathaus

Jeden 4. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Klimaschutzmanagement Rathaus 2 Kehl
Telefon: 07851 88 4322
E-Mail

Offenburg,
Ortenauer Energieagentur

Jeden Mittwoch
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Ortenauer Energieagentur
Telefon: 0781 924619-0
E-Mail

Lahr, Rathaus

Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
E-Mail

Lahr, Rathaus

Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
E-Mail

Ettenheim, Rathaus

Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Spoth, Rathaus Ettenheim
Telefon: 07822 432-301
E-Mail

Meldungen

15.03.2026
Heizen mit Pellets als nachhaltige Alternative?
Der Einsatz eines Heizkessels mit fester Biomasse (u. a. Pellets, Stückholz, Hackschnitzel) ist interessant für Bestandsgebäude, in denen andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind. Das können denkmalgeschützte oder schwer sanierbare Gebäude sein.

Eine typische Pelletheizung besteht aus einem Pelletkessel, der die Wärme für die Heizung und zur Warmwasserbereitung erzeugt. Neben einem Pufferspeicher gibt es ein Fördersystem, das die Pellets aus dem Pelletlager automatisch zum Kessel transportiert. Allerdings hat dieses Heizsystem einen relativ hohen Platzbedarf und erfordert eine regelmäßige Wartung. Wenn sie als Ersatz für eine Ölheizung eingebaut wird, ist der Platz durch den Wegfall des Öltanks häufig vorhanden.
Die Investitionskosten für eine Pelletheizung liegen zwischen 30.000 und 45.000 Euro. Das beinhaltet neben allen wichtigen Komponenten auch das Pelletlager. Diesen hohen Investitionskosten stehen aktuell relativ niedrige Heizkosten gegenüber.
Generell muss bemerkt werden: Holz steht für die energetische Nutzung nicht unbegrenzt zur Verfügung. Daher hat ein nachhaltiger Umgang mit dem Rohstoff Holz oberste Priorität. Die GEG-Regelungen schreiben vor, dass nur Holz oder Holzprodukte verwendet werden dürfen, die als nachhaltig zertifiziert sind.

Weitere Fragen zum Heizungstausch beantworten die Energieexpert:innen der Verbraucherzentrale und der Ortenauer Energieagentur. Vereinbaren Sie gerne einen Termin!

01.03.2026
Heizungsoptimierung spart Geld und schont das Klima
Die sauberste und günstigste Energie ist die, die gar nicht erst verbraucht wird.
25.02.2026
Eckpunkte für Gebäudemodernisierungsgesetz veröffentlicht
Neue Quoten für die Beimischung von Bioöl und Biogas
11.02.2026
Für im Jahr 2010 eingebaute Heizungen in größeren Wohngebäuden ist eine Prüfung dieses Jahr Pflicht: Untersuchung im Laufe des 16. Betriebsjahres verbindlich
Fachkundiges Prüfen macht Heizungen effizienter und sorgt für längere Lebensdauer Eine optimal eingestellte Heizungsanlage spart Kosten und senkt den CO2-Ausstoß. Daher sollten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Heizung nach einer bestimmten Betriebsdauer von Fachleuten überprüfen lassen. Was viele nicht wissen: Für Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten besteht sogar die Pflicht zum Heizungscheck. Das regelt Paragraf 60b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Regelung gilt für Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger. Darunter fallen etwa Gas-, Öl- und Holzheizungen. Nach 16 Betriebsjahren müssen sie überprüft werden. Heizungsanlagen, die 2010 eingebaut wurden, fallen daher noch in diesem Jahr unter die Prüfpflicht. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Zeit bis Ende September 2027 haben Heizungen, die vor dem Stichtag 1. Oktober 2009 installiert wurden. Anlagen mit standardisierter Gebäudeautomation und solche, die einer vertraglichen Vereinbarung zur Energieeffizienzverbesserung unterliegen, sind von dieser Regel ausgenommen. Für Wärmepumpen in Gebäuden dieser Größe gilt eine separate Prüfpflicht.

Unsere Termine

17.04.2026
Exkursion zum Windpark Prechtaler Schanze
10:00 Uhr
Ort: Prechtaler Schanze bei Gutach - Treffpunkt ist der Bahnhof Offenburg
20.04.2026
Vortrag "PV-Strom vom eigenen Dach für Haushalt, Heizen und E-Auto"
18:30 Uhr
Ort: In der Mediathek, Hauptstraße 14, 77704 Oberkirch
25.04.2026
Beratungsstand und Vortrag beim Klimatag Hohberg
10:00 Uhr
Ort: Gemeindehalle Diersburg, Kreisstraße 10, 77749 Hohberg
27.04.2026
Vortrag "Heizen mit erneuerbaren Energien"
18:30 Uhr
Ort: In der Mediathek, Hauptstraße 14, 77704 Oberkirch
04.05.2026
Vortrag "Dein Haus wird fit für die Zukunft - Modernisieren mit Fördermitteln"
18:30 Uhr
Ort: In der Mediathek, Hauptstraße 14, 77704 Oberkirch
11.05.2026
Vortrag "Clever Energie sparen - Energiespar-Tipps für jeden Haushalt"
18:30 Uhr
Ort: In der Mediathek, Hauptstraße 14, 77704 Oberkirch

Unser Ratgeber

Unter anderem mit folgenden Themen

Wir stellen uns vor

Beratungsangebot

Wärmedämmung - mehr Wohnkomfort

Richtiges Heizen und Lüften