neutrale und
unabhängige
Energieberatung
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Unsere Dienstleistungen

Ob Energieeinsparung im Haushalt, Gebäude- und Anlagenmodernisierung oder energieeffizientes Bauen.
Wir beraten fachübergreifend und firmenneutral in allen Energiefragen.

Unser Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, aber auch an Kommunen, kirchliche Einrichtungen und Betriebe.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihres Einsparprojektes in der Ortenau.

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In regelmäßigen Abständen bieten wir in der ganzen Ortenau und in unserer Geschäftsstelle kostenfreie und unabhängige Energieberatungstermine an.

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Achern, Rathaus Illenau

Jeden 3. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Gegg-Seidler, Rathaus Achern
Telefon: 07841 642-1310
E-Mail

Oberkirch,
Stadtwerke Oberkirch

Jeden 3. Dienstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Vossler, Stadtwerke Oberkirch
Telefon: 07802 9178204
E-Mail

Kehl, Rathaus

Jeden 4. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Bürgerbüro Bauen Rathaus 2 Kehl
Telefon: 07851 884103
E-Mail

Offenburg,
Ortenauer Energieagentur

Jeden Mittwoch
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Ortenauer Energieagentur
Telefon: 0781 924619-0
E-Mail

Schutterwald

Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Ortenauer Energieagentur
Telefon: 0781 924619-0
E-Mail

Gengenbach, Rathaus

Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Ortenauer Energieagentur
Telefon: 0781 924619-0
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Lahr, Rathaus

Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
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Haslach, Stadtwerke

Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Ortenauer Energieagentur
Telefon: 0781 924619-0
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Ettenheim, Rathaus

Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Spoth, Rathaus Ettenheim
Telefon: 07822 432-301
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Achern, Rathaus Illenau

Jeden 3. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Gegg-Seidler, Rathaus Achern
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Meldungen

14.03.2023
65 Prozent Erneuerbare ab 2024 - Welche Heizungen ab 2024 noch eingebaut werden dürfen
Geplante gesetzliche Regelungen für neue Heizungen sehen 65% Erneuerbare Energien vor - aber keine funktionierende Heizung muss ausgebaut werden!

Geplante Neuregelung gilt nicht für bestehende Heizungen – Ortenauer Energieagentur und Zukunft Altbau raten dennoch, den Heizungstausch frühzeitig vorzubereiten

(Quelle: Pressemitteilung Zukunft Altbau) Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der die Umstellung auf erneuerbare Energien bei Heizungen vorantreiben soll. Das hat bei manchen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern Sorgen ausgelöst, dass sie ihre Öl- oder Gasheizung zeitnah austauschen müssen. Ein Überblick über die Neuregelung zeigt, dass sie unbegründet sind. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Kern des Entwurfs ist, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll – Übergangsfristen federn die Umstellung ab. Das Gesetzesvorhaben zielt vor allem auf diejenigen Eigentümer, die ihre Heizung bald sowieso austauschen müssen, da sie zu ineffizient ist oder kaputtzugehen droht. Erneuerbare Heizungen sind spätestens seit der Energiekrise das Maß der Dinge. Auch Klimaschutzziele werden sich nur erreichen lassen, wenn zeitnah keine neuen, nur mit Erdgas oder Heizöl betriebenen Heizungen eingebaut werden. Für bestehende Heizungen gilt die neue 65-Prozent-Regelung nicht. Bei ihnen sollte man aber die Zeit nutzen und das Haus nach und nach fit für erneuerbare Energien machen. Wie, erfahren Sie zum Beispiel in der unabhängigen Energieberatung der Ortenauer Energieagentur.

Die neuen Regeln, die sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern können, stehen in einem Entwurf für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, siehe auch BMWK). Die 65 Prozent erneuerbaren Energien für neue Heizungen können in bestehenden Gebäuden unter anderem mit einer Wärmepumpe, dem Anschluss an ein Wärmenetz, einer Holzheizung, Biomethan oder einer Hybridheizung erreicht werden. In einer Hybridheizung sind zwei Wärmeerzeuger integriert, etwa eine Wärmepumpe und eine Gasheizung. Die Wärmepumpe übernimmt die Grundlast, der fossile Wärmeerzeuger im Winter die Spitzenlasten.
Für bestehende Heizungen gilt ein langjähriger Bestandsschutz, auch eine Reparatur der alten Heizung ist möglich. „Eine ‚Verschrottungsorgie‘ ist daher nicht zu befürchten“, so Frank Hettler von Zukunft Altbau. Auch von einem Öl- und Gasheizungsverbot könne keine Rede sein. Erst im Jahr 2045 dürfen lauf Entwurf keine fossil betriebenen Heizungsanlagen mehr betrieben werden. Der Ausstieg erfolgt stufenweise, um Material- und Personalengpässe zu vermeiden. Zuerst sind die Uraltheizungen dran, dann kommen die neueren Heizungen an die Reihe. Zwei Beispiele: Ab 2027 müssen alle Heizungen, die bis einschließlich 1989 eingebaut oder aufgestellt wurden, ausgemustert werden. Ab 2031 betrifft das dann alle Heizungen, die bis Ende 1998 errichtet wurden.

Übergangsfristen für nicht mehr reparable Heizungen

Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden, treten Übergangsfristen in Kraft. Dann ist auch die Installation einer fossil betriebenen Heizung möglich, etwa einer gebrauchten – man muss also nicht sofort einen erneuerbaren Ersatz finden. Drei Jahre nach dem Ausfall der alten Heizung muss jedoch eine Heizungstechnologie zum Einsatz kommen, die die Erneuerbaren-Vorgabe erfüllt. Die Übergangsfrist ist insbesondere für nicht hinreichend sanierte Häuser mit einem hohen Wärmeverlust sinnvoll. In dieser Zeitspanne können die Eigentümerinnen und Eigentümer Teile der Gebäudehülle dämmen lassen, so dass danach beispielweise die Nutzung einer Wärmepumpe effizient möglich ist. Zulässig ist, nach den drei Jahren den Gaskessel im Rahmen einer Hybridheizung weiter für die Lastspitzen zu nutzen.
Die Übergangsfrist verlängert sich auf fünf Jahre, wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz in dieser Zeit möglich ist. Die Eigentümer müssen sich dann verpflichten, innerhalb dieser Zeit den Anschluss an ein Wärmenetz vorzunehmen. Bis es so weit ist, kann eine Heizung genutzt werden, die die Erneuerbaren-Vorgabe nicht erfüllt. Für die provisorischen Heizungen auf Basis fossiler Energien soll es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) künftig eine finanzielle Förderung geben – aktuell ist dies nicht möglich.

Den Heizungstausch frühzeitig vorbereiten

Tipp: Ein reibungsloser Umstieg auf die Erneuerbaren-Heizungen gelingt am besten, wenn Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Immobilie, falls nötig, so rasch wie möglich fit für erneuerbare Energien machen. Sie sollten nicht darauf warten, dass die alte Heizung irreparabel kaputt ist. Die maximale Vorlauftemperatur der Heizung sollte bei Wärmepumpen und Co in der Regel nicht über 55 Grad Celsius liegen, besser darunter. Gegebenenfalls ist dafür eine Dämmung von Teilen der Gebäudehülle nötig. Alternativ können größere Heizkörper oder Flächenheizungen eingebaut werden. Das erspart später eine provisorische Heizung mit den fälligen Zusatzkosten – und man kann gleich beispielsweise eine Wärmepumpe als alleinigen Wärmeerzeuger einbauen lassen.
Die Wärmewende zuhause lohnt sich. Erneuerbare-Energien-Heizungen schonen nicht nur das Klima. Wer sie nutzt, macht sich unabhängig von den hohen Kosten für Erdgas und Öl und den Preisschwankungen der fossilen Energien. Langfristig werden die Erneuerbaren auch aufgrund der steigenden CO2-Bepreisung im Betrieb im Vergleich günstiger sein. Und das, obwohl die Anschaffungskosten für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien nach Abzug der Förderung aktuell meist höher sind als die von Öl- und Erdgasheizungen.
Bei Fragen zum Heizungstausch wenden Sie sich gerne an die Ortenauer Energieagentur für eine Erstberatung. Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch bei Zukunft Altbau.

28.02.2023
Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen
FAQs für die Härtefallhilfe
09.02.2023
2023 ist es noch einfacher, Energie zu sparen und erneuerbar selbst zu erzeugen
Die Ortenauer Energieagentur informiert über verschiedene Neuigkeiten bei Förderung und gesetzlichem Rahmen für energetische Sanierung, Photovoltaik und Heizungstausch
13.01.2023
Ortenauer Energieagentur bei Tagung zur Energiewende an der Hochschule Kehl
Quintessenz: Es geht nur mit Städten und Gemeinden

Unsere Termine

16.03.2023
Online-Vortrag "Strom selbst erzeugen mit einer PV-Anlage"
18:30 Uhr
Ort: Online
21.03.2023
Vortrag "Dein Dach kann mehr"
19:00 Uhr
Ort: Achern, Bürgersaal
22.03.2023
Vortrag "Heizen ohne Öl und Gas - wie soll das gehen?"
18:30 Uhr
Ort: Bürgersaal des Rathauses Ettenheim
05.04.2023
Vortrag "Mein Haus wird zukunftsfähig - Modernisieren mit Fördermitteln"
18:30 Uhr
Ort: Bürgersaal des Rathauses Ettenheim
12.04.2023
Vortrag "Jetzt Energie und Geld sparen - Tipps fürs Eigenheim und die Mietwohnung"
18:30 Uhr
Ort: Bürgersaal des Rathauses Ettenheim
25.04.2023
Workshop für kommunale Vertreter:innen, die in der Wärmeplanung aktiv sind oder es werden möchten: Thema Akteursbeteiligung
09:30 Uhr
Ort: DENKRAUM, Ferdinand-Weiß-Straße 9-11, 79106 Freiburg im Breisgau

Unser Ratgeber

Unter anderem mit folgenden Themen

Wir stellen uns vor

Beratungsstellen

Wärmedämmung - mehr Wohnkomfort

Richtig heizen und lüften