Ob Energieeinsparung im Haushalt, Gebäude- und Anlagenmodernisierung, erneuerbare Energien oder energieeffizientes Bauen.
Wir beraten fachübergreifend, unabhängig und neutral in allen Energiefragen.
Unser Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, aber auch an Kommunen, kirchliche Einrichtungen und Betriebe.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihres Projektes in den Bereichen Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Ortenau.
In regelmäßigen Abständen bieten wir in der ganzen Ortenau und in unserer Geschäftsstelle kostenfreie und unabhängige Energieberatungstermine an.
Wählen Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe aus und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Achern, Rathaus Illenau
Jeden 3. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Gegg-Seidler, Rathaus Achern
Telefon: 07841 642-1310
E-Mail
Oberkirch,
Stadtwerke Oberkirch
Jeden 3. Dienstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Vossler, Stadtwerke Oberkirch
Telefon: 07802 9178204
E-Mail
Offenburg,
Ortenauer Energieagentur
Jeden Mittwoch
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Ortenauer Energieagentur
Telefon: 0781 924619-0
E-Mail
Lahr, Rathaus
Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
E-Mail
Lahr, Rathaus
Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
E-Mail
Ettenheim, Rathaus
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Spoth, Rathaus Ettenheim
Telefon: 07822 432-301
E-Mail
Am 10.07.26 hat das GModG den Bundestag und den Bundesrat passiert, der darauf verzichtet hat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit kann das Gesetz nun ausgefertigt werden und dürfte vermutlich bereits innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Einige Regelungen des GModG – wie die Abschaffung der 65%-EE-Pflicht und die „Bio-Treppe“ – treten bereits direkt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Weitere Änderungen gelten sechs Monate nach der Verkündung, also vermutlich Mitte bis Ende Januar 2027. Dazu gehören neben den technischen Neuerungen (Referenzgebäude, Primärenergiefaktoren, neue DIN TS 18599) auch die Regelungen zur Umsetzung der EPBD (Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude, Änderungen bei Energieausweis, etc.).
Mehr Informationen finden Sie beim Bundeswirtschaftsministerium und auf dem Blog des Ökozentrums.
Unter anderem mit folgenden Themen