neutrale und
unabhängige
Energieberatung
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Energieberatung

Unsere Dienstleistungen

Ob Energieeinsparung im Haushalt, Gebäude- und Anlagenmodernisierung oder energieeffizientes Bauen.
Wir beraten fachübergreifend und firmenneutral in allen Energiefragen.

Unser Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, aber auch an Kommunen, kirchliche Einrichtungen und Betriebe.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihres Einsparprojektes in der Ortenau.

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In regelmäßigen Abständen bieten wir in der ganzen Ortenau und in unserer Geschäftsstelle kostenfreie und unabhängige Energieberatungstermine an.

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Achern, Rathaus Illenau

Jeden 3. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Gegg-Seidler, Rathaus Achern
Telefon: 07841 642-1310
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Oberkirch,
Stadtwerke Oberkirch

Jeden 3. Dienstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Vossler, Stadtwerke Oberkirch
Telefon: 07802 9178204
E-Mail

Kehl, Rathaus

Jeden 4. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Klimaschutzmanagement Rathaus 2 Kehl
Telefon: 07851 88 4322
E-Mail

Offenburg,
Ortenauer Energieagentur

Jeden Mittwoch
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Ortenauer Energieagentur
Telefon: 0781 924619-0
E-Mail

Lahr, Rathaus

Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
E-Mail

Lahr, Rathaus

Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
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Ettenheim, Rathaus

Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Spoth, Rathaus Ettenheim
Telefon: 07822 432-301
E-Mail

Meldungen

11.02.2026
Für im Jahr 2010 eingebaute Heizungen in größeren Wohngebäuden ist eine Prüfung dieses Jahr Pflicht: Untersuchung nach 16 Jahren Betrieb verbindlich
Fachkundiges Prüfen macht Heizungen effizienter und sorgt für längere Lebensdauer Eine optimal eingestellte Heizungsanlage spart Kosten und senkt den CO2-Ausstoß. Daher sollten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Heizung nach einer bestimmten Betriebsdauer von Fachleuten überprüfen lassen. Was viele nicht wissen: Für Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten besteht sogar die Pflicht zum Heizungscheck. Das regelt Paragraf 60b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Regelung gilt für Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger. Darunter fallen etwa Gas-, Öl- und Holzheizungen. Nach 16 Betriebsjahren müssen sie überprüft werden. Heizungsanlagen, die 2010 eingebaut wurden, fallen daher noch in diesem Jahr unter die Prüfpflicht. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Zeit bis Ende September 2027 haben Heizungen, die vor dem Stichtag 1. Oktober 2009 installiert wurden. Anlagen mit standardisierter Gebäudeautomation und solche, die einer vertraglichen Vereinbarung zur Energieeffizienzverbesserung unterliegen, sind von dieser Regel ausgenommen. Für Wärmepumpen in Gebäuden dieser Größe gilt eine separate Prüfpflicht.

Quelle: Zukunft Altbau

Laut GEG ist es für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten Pflicht, die Heizungsanlage im Haus nach mehreren Jahren von Fachleuten überprüfen zu lassen. Die Termine für die verpflichtende Wartung sind gestaffelt, je nach Alter der Heizungsanlage, wie folgende Beispiele zeigen:

o Heizungen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, müssen nach 16 Jahren geprüft sein.
– Einbau im Oktober 2009: Prüfung musste bis September 2025 erfolgt sein.
– Einbau im April 2010: Prüfung bis März 2026
– Einbau im September 2010: Prüfung bis August 2026
o Für Anlagen mit Einbau bis 30. September 2009 gibt es insgesamt noch etwas mehr Zeit für die Prüfung und zwar bis 30. September 2027.

Finden die Fachleute bei der Prüfung heraus, dass die Anlage optimiert werden muss, sind Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dazu verpflichtet, diese Maßnahmen wiederum innerhalb eines Jahres durchführen zu lassen. Ziel des Gesetzes ist es, Energie möglichst effizient zu nutzen. Dazu müssen die Energieverluste der Anlage zunächst erkannt und anschließend behoben werden.

Check von Regelung bis Dämmung der Rohrleitungen

Bei der Heizungsprüfung klären Fachleute für Heizungsinstallation, Energieberatende oder Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger zunächst, ob die Regeleinstellungen der Heizung zur Nutzung im Gebäude passen. Des Weiteren prüfen sie, ob ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde. Sie testen auch, ob sich die Vorlauftemperatur absenken lässt und eine effiziente Heizungspumpe vorhanden ist. Schließlich checken sie, ob die Dämmung der Rohrleitungen lückenlos ist.

Ist die Regelung der Heizungsanlage richtig eingestellt, werden die einzelnen Räume des Hauses konstant mit der passenden Vorlauftemperatur beheizt. Fachleute empfehlen, die Vorlauftemperatur nachts durch das Einstellen des Zeitprogramms herunterzuregeln. Indem man die Temperatur ein bis zwei Stunden vor der Nachtruhe absenkt und sie kurz vorm Aufstehen wieder erhöht, spart man Heizkosten. Das Vorgehen lohnt sich besonders bei älteren und schlecht gedämmten Häusern.

Sommerbetrieb? Heizung abschalten

Im Sommerhalbjahr sollten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Heizung ganz abschalten. Hier reicht es, die Warmwasserversorgung laufen zu lassen. Wird es kühler, schaltet man die Anlage beim Unterschreiten der Heizgrenztemperatur wieder an. So kann man verhindern, dass die Heizung während kühlerer Wetterperioden im Sommer oder im frühen Herbst unnötig anspringt.

Optimieren der Leistung dank hydraulischem Abgleich

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass an jedem Heizkörper im Haus genau so viel Heizwasser ankommt, wie benötigt. Vor allem für Heizkörper, die weit entfernt vom Heizkessel installiert sind, ist das wichtig. Der hydraulische Abgleich funktioniert so: Per Heizlastberechnung wird ermittelt, wie gut die Dämmung des Gebäudes ist. Dabei berechnen die Fachleute, wie viel Wärme jeder einzelne Raum braucht, also welchen Bedarf an Wasserdurchfluss jeder einzelne Heizkörper hat. An den Ventilunterteilen der einzelnen Heizkörper lässt sich das voreinstellen. Des Weiteren prüfen die Technikerinnen und Techniker, wie hoch der Druck der Heizungspumpe sein muss, damit sich die Wärme gleichmäßig im Haus verteilt.

Ist die Anlage schließlich hydraulisch abgeglichen, regelt die Heizungspumpe die umgewälzte Wassermenge automatisch nach unten. Oft lässt sich in diesem Zuge die Vorlauftemperatur senken, das spart Energie und Geld.

Wichtig: Beim hydraulischen Abgleich sollte stets das etwas aufwändigere Berechnungsverfahren B zum Einsatz kommen – und nicht das Schätzverfahren A. Für Eigentümerinnen und Eigentümer größerer Gebäude mit sechs und mehr Wohneinheiten ist das Berechnungsverfahren B sogar Pflicht. Die Fachleute sind dazu verpflichtet, die Berechnungsunterlagen schriftlich zu dokumentieren und diese den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern auszuhändigen.

Heizungspumpe und Rohre unter der Lupe

Die Heizungspumpe sorgt dafür, dass das heiße Wasser vom Heizkessel zu den Heizkörpern gelangt. Ist das Gerät veraltet oder nicht geregelt, kann es leicht zum Stromfresser werden. Deshalb prüfen die Fachleute beim Heizungscheck auch, ob die alte Heizungspumpe eventuell ausgetauscht werden muss. Moderne Hocheffizienzpumpen verbrauchen rund 90 Prozent weniger Strom als herkömmliche Pumpen und sparen dadurch 50 bis 150 Euro Stromkosten pro Jahr.

Eine gute Dämmung der Armaturen und Rohre hilft ebenfalls, Energie zu sparen. Bei schlecht gedämmten Rohren geht viel Heizenergie verloren. Fachleute empfehlen, ein Rohr mindestens so dick einzupacken, wie der Durchmesser des Rohres selbst ist.

Frühzeitig um Termin kümmern

Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können die Prüfung ihrer Heizungsanlage mit einem bereits vereinbarten Termin wie beispielsweise der Heizungswartung, der Feuerstättenschau oder dem Kaminkehrtermin kombinieren. Es ist auch erlaubt, sich die Prüfung während eines hydraulischen Abgleichs bestätigen zu lassen. Mit Blick auf die Fristen ist es auf jeden Fall empfehlenswert, sich frühzeitig um einen Termin zum Heizungscheck zu kümmern.

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de.

 

30.01.2026
Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit - Eindeutige Vorgaben für Anschluss, Leistung und Anmeldung
Seit dem 1. Dezember 2025 gilt für Steckersolargeräte die neue Produktnorm DIN VDE V 0126‑95. Unsicherheiten beim Betrieb von Balkonkraftwerken gehören damit der Vergangenheit an. Die neue Norm legt mit technischen Standards verbindlich fest, wie Stecker-Solargeräte Strom in das heimische Netz sicher einspeisen. Für Verbraucher:innen bedeutet das vor allem eines: mehr Klarheit und weniger Bedenken beim Strom vom Balkon.
27.01.2026
Online-Impulse: 45 Minuten Wärme.Wende.Wissen live
Ihr Wissens-Boost für die Wärmewende zu Hause!
26.01.2026
So werden E-Autos jetzt gefördert
Um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen, hat die Bundesregierung ein neues Programm zur Förderung von E-Autos entwickelt.

Unsere Termine

27.01.2026
Online-Impuls - Gemeinsam gut versorgt: Das Potenzial von Wärmenetzen nutzen
19:00 Uhr
Ort: online
29.01.2026
Online-Impuls - Altes Haus, neue Wärme: Wie Wärmepumpen auch im Bestand funktionieren
19:00 Uhr
Ort: online
29.01.2026
Fachtagung Nachhaltigkeit und Bauphysik
13:30 Uhr
Ort: Messe Offenburg, Schutterwälder Str. 3, 77656 Offenburg
02.02.2026
Online-Impuls - Strom und Wärme speichern: So optimierst Du dein Heizsystem
19:00 Uhr
Ort: online
04.02.2026
Vortrag "Heizen ohne Öl und Gas - wie soll das gehen?"
19:00 Uhr
Ort: Lauf, Hauptstraße 70, Bürgersaal
05.02.2026
Online-Impuls - Dein Sanierungsprojekt: Schritt-für-Schritt von der Idee zur Umsetzung
19:00 Uhr
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