neutrale und
unabhängige
Energieberatung
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Energieberatung

Unsere Dienstleistungen

Ob Energieeinsparung im Haushalt, Gebäude- und Anlagenmodernisierung oder energieeffizientes Bauen.
Wir beraten fachübergreifend und firmenneutral in allen Energiefragen.

Unser Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, aber auch an Kommunen, kirchliche Einrichtungen und Betriebe.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihres Einsparprojektes in der Ortenau.

Kontaktformular

In regelmäßigen Abständen bieten wir in der ganzen Ortenau und in unserer Geschäftsstelle kostenfreie und unabhängige Energieberatungstermine an.

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Achern, Rathaus Illenau

Jeden 3. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Gegg-Seidler, Rathaus Achern
Telefon: 07841 642-1310
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Oberkirch,
Stadtwerke Oberkirch

Jeden 3. Dienstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Vossler, Stadtwerke Oberkirch
Telefon: 07802 9178204
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Kehl, Rathaus

Jeden 4. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Klimaschutzmanagement Rathaus 2 Kehl
Telefon: 07851 88 4322
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Offenburg,
Ortenauer Energieagentur

Jeden Mittwoch
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Ortenauer Energieagentur
Telefon: 0781 924619-0
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Lahr, Rathaus

Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
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Lahr, Rathaus

Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
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Ettenheim, Rathaus

Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Spoth, Rathaus Ettenheim
Telefon: 07822 432-301
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Meldungen

30.01.2026
Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit - Eindeutige Vorgaben für Anschluss, Leistung und Anmeldung
Seit dem 1. Dezember 2025 gilt für Steckersolargeräte die neue Produktnorm DIN VDE V 0126‑95. Unsicherheiten beim Betrieb von Balkonkraftwerken gehören damit der Vergangenheit an. Die neue Norm legt mit technischen Standards verbindlich fest, wie Stecker-Solargeräte Strom in das heimische Netz sicher einspeisen. Für Verbraucher:innen bedeutet das vor allem eines: mehr Klarheit und weniger Bedenken beim Strom vom Balkon.

„Mit den neuen Regeln bekommen Verbraucher:innen endlich die Sicherheit und Transparenz bei Balkonkraftwerken. Wer jetzt normgerecht baut, kann auf einen stabilen Rechtsrahmen vertrauen und sein Zuhause mit Solarstrom bereichern“, sagt Hesso Gantert, Energieexperte der Ortenauer Energieagentur. Das ändert sich konkret:

  1. Anschluss über die Steckdose möglich

Balkonkraftwerke, auch Steckersolargeräte genannt, dürfen jetzt offiziell an eine normale Haushaltssteckdose mit Schukostecker angeschlossen werden, wenn der Stecker über Schutzumhüllungen an den Kontakten oder einen Trennschalter verfügt oder wenn der Wechselrichter entsprechende Schutzvorrichtungen hat.  Der bisher spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker („Wieland-Stecker“) bleibt weiterhin zulässig. Nicht erlaubt ist allerdings der Anschluss über Mehrfachsteckdosen. Daher müssen die Anschlussleitungen von Steckersolargeräten mindestens fünf Meter lang sein.

  1. Klare Leistungsgrenzen

Die neue Norm gibt Verbraucher:innen genau vor, wie groß die Leistung ihres Balkonkraftwerks höchstens sein darf, um es als Steckersolargerät anschließen zu dürfen. Die Einspeiseleistung über den Wechselrichter ist auf 800 Watt begrenzt. Die Größe der Solarmodule darf bei Schuko-Anschluss bis zu 20 Prozent mehr, also 960 Watt betragen, bei einem speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker sogar bis zu 2000 Watt. Es darf höchstens ein Balkonkraftwerk pro Haushalt angeschlossen werden.

  1. Mechanische Sicherheit

Hersteller müssen entsprechend der Norm benennen, für welche Bereiche die mitgelieferten Montagesysteme geeignet sind. Und das Montagesystem muss für die am Installationsort zu erwartenden Belastungen ausgelegt sein.

  1. Weitere Hinweise: Anmeldung und Anbau

Steckersolargeräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Einzelne Anbieter haben die Registrierung als Service bereits im Angebot. Eine separate Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich.

Wenn Mieter:innen ein Balkonkraftwerk an der Hausfassade oder dem Balkon anbringen wollen, brauchen sie dafür die Zustimmung der Eigentümer:innen. Da es sich bei Balkonkraftwerken um privilegierte bauliche Veränderungen handelt, darf die Zustimmung nicht grundlos verwehrt werden. Aber: Balkonkraftwerke müssen sicher angebracht und ausreichend gegen Absturz sowie Wind- und Schneelasten gesichert werden.

Hesso Gantert von der Ortenauer Energieagentur fasst zusammen, warum die Norm für Verbraucher:innen wichtig ist:

„Stecker-Solargeräte sind ein einfacher Einstieg in die private Stromproduktion: Die Module werden über eine Steckdose mit dem heimischen Stromnetz verbunden und liefern direkt nutzbaren Solarstrom. Bisher herrschte bei Verbraucher:innen Unsicherheit darüber, welche Geräte zulässig sind und wie sie angeschlossen werden dürfen. Die neue Norm beseitigt diese Unsicherheiten, erhöht die Sicherheit im Alltag und sorgt dafür, dass kleine Solaranlagen breiter eingesetzt werden können.“

 

Fragen zum Thema Erneuerbare Energien beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Ortenauer Energieagentur mit dem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch, per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen direkt bei der Ortenauer Energieagentur unter 0781 – 924 6190. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

 

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