Die kommunale Wärmeplanung ist der strategische Fahrplan für die klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort. In vier Schritten enthält sie zunächst eine Bestandsaufnahme, dann eine Potentialanalyse, die Erstellung eines Szenarios für die klimaneutrale Wärmeversorgung und zuletzt die Verfassung einer Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog.
Dabei werden auch Eignungsgebiete für die zentrale und die dezentrale Wärmeversorgung ausgewiesen. Somit erhalten die Bürgerinnen und Bürger, die Kommune und die Unternehmen mehr Planungssicherheit.
Seit 2024 ist die kommunale Wärmeplanung bundesweit Pflicht. In Baden-Württemberg galt dies bereits seit 2021 für Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohner:innen und gab es bisher ein Förderprogramm für die Kommunen, die diese Aufgabe freiwillig angegangen sind. Mit der Überführung des Bundesgesetzes in Landesgesetz im August 2025 gilt nun für alle Kommunen, dass bis spätestens Ende Juni 2028 ein Wärmeplan vorliegen muss.
Im Ortenaukreis gibt es bereits zahlreiche fertige Wärmepläne. Hier tragen wir nach und nach die Links zu den Städten ein, die sie veröffentlicht haben:
Eine Übersicht, wer schon angefangen hat mit der Wärmeplanung, finden Sie im Energieatlas der LUBW: Energieatlas
Unser Erklärvideo zur Kommunalen Wärmeplanung:a