Das BMWE hatte den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 05.05. in die Ressortabstimmung gegeben und nun am 13.05. wurde es im Bundeskabinett ohne nennenswerte Änderungen beschlossen.
Ein paar Einzelheiten:
- Die Stufen der „Bio-Treppe“ sollen 10% ab 2029, 15% ab 2030, 30% ab 2035 und 60% ab 2040 betragen. Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Brennstoffe soll bis Ende 2034 alternativ auch durch die Nutzung von Solarthermie erfüllt werden können. Bei Einbau einer Wärmepumpen-Hybridheizung soll ebenfalls keine Nutzungspflicht für erneuerbare Brennstoffe bestehen.
- Für die Bilanzierung wird auf die DIN TS 18599 von Oktober 2025 verwiesen. Der Primärenergiefaktor für Strom wird in Anlage 4 GModG von 1,8 auf 1,5 reduziert.
- Es wird ein baubares Referenzgebäude eingeführt, dass bei 55% des bisherigen Referenzgebäudes liegen soll. Damit würde der bisherige Vergleichsmaßstab für die Förderung von Effizienzhäusern und -gebäuden wegfallen.
- Die Pflicht zur Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden nach dem bisherigen §71a bleibt erhalten und soll künftig ab 70 kW Anlagenleistung gelten.
- Enthalten sind zudem bereits mehrere Vorgaben der EPBD (Europäische Gebäude-Richtlinie):
- Ermittlung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus ab 2028 für große Neubauten und ab 2030 für alle Neubauten mit Verweis auf die neue DIN SPEC 91606, die im Sommer veröffentlicht werden soll.
- Sanierungspflichten für Nichtwohngebäude: Ab 2030 der Primärenergiebedarf eines bestehenden Nichtwohngebäudes das 3,50faches und ab 2033 das 2,95fache des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Für Gebäude mit Baujahr ab 1996, Baudenkmale oder Gebäude mit erneuerbaren Heizanlagen oder Fernwärme gelten die Anforderungen als erfüllt.
- Mit weitere Änderungen soll der Nullemissionsstandart im Neubau zum 1.1.2028 (für öffentliche Gebäude) und zum 1.1.2030 für alle Neubauten eingeführt werden.
Für die Details empfehlen wir z.B. den Blog des Ökozentrums, der kontinuierlich aktualisiert wird: https://oekozentrum.nrw/aktuelles/detail/news/update-zum-gebaeudeenergiegesetz/ Hier kann ebenfalls bereits der Gesetzestext heruntergeladen werden.