Warum Lüftungsanlagen das Raumklima verbessern – So wechselt man die Filter der eigenen Lüftungsanlage
(Quelle: Zukunft Altbau) Noch immer hält sich hartnäckig die Vorstellung, dass Lüftungsanlagen dem Raumklima schaden. Doch das Gegenteil ist der Fall. Die Lüftungssysteme sorgen für frische Luft im Haus. Sie geben alte, verbrauchte Luft, Ausdünstungen der Wohnungseinrichtung und Feuchtigkeit kontinuierlich nach außen ab. Zudem sorgen sie dafür, dass mit der Frischluft deutlich weniger Ruß- und Staubpartikel von außen in die Räume gelangen als beim Fensteröffnen. Auch Pollen können zum Teil herausgefiltert werden – für Menschen mit Allergie ist das im Frühling Gold wert. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Zusätzlich senken die Anlagen das Schimmelrisiko und sparen Heizenergie ein. Auch ungebetene Gäste wie Stechmücken oder andere Insekten sowie Straßenlärm bleiben draußen. Damit die Anlage richtig funktioniert, müssen die Filter regelmäßig gereinigt werden. Das können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer selbst tun oder Fachleute beauftragen. Es gibt drei Arten von Lüftungsanlagen: reine Abluftsysteme sowie Lüftungsanlagen mit Zu- und Abluftfunktion – bei letzteren kann man zwischen dezentralen und zentralen Systemen wählen. Bei allen Geräten ist der Wechsel grundsätzlich ähnlich. Fünf Tipps, wie man hier vorgeht.
Von der Planung zur Umsetzung: KlimaTOOLBOX bringt Kommunen schneller ins Handeln
(Quelle: Verband rea BW) Mit der KlimaTOOLBOX ist eine neue digitale Plattform für den kommunalen Klimaschutz und die Klimawandelanpassung in Baden-Württemberg gestartet. Entwickelt von den regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen, unterstützt sie Städte, Gemeinden und Landkreise sowie deren Verwaltungen dabei, bestehende Konzepte schneller und konkreter in die Umsetzung zu bringen.
Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser
Der Bund fördert ab 15. April 2026 private Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern, damit mehr Menschen ihr E-Auto zu Hause laden können. Das neue Förderprogramm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), einzelne Mitglieder einer WEG, private Vermieter:innen sowie kleinere Unternehmen. Das gesamte Fördervolumen beträgt bis zu 500 Millionen Euro.
Heizen mit Pellets als nachhaltige Alternative?
Der Einsatz eines Heizkessels mit fester Biomasse (u. a. Pellets, Stückholz, Hackschnitzel) ist interessant für Bestandsgebäude, in denen andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind. Das können denkmalgeschützte oder schwer sanierbare Gebäude sein.
Heizungsoptimierung spart Geld und schont das Klima
Die sauberste und günstigste Energie ist die, die gar nicht erst verbraucht wird.
Eckpunkte für Gebäudemodernisierungsgesetz veröffentlicht
Neue Quoten für die Beimischung von Bioöl und Biogas
Für im Jahr 2010 eingebaute Heizungen in größeren Wohngebäuden ist eine Prüfung dieses Jahr Pflicht: Untersuchung im Laufe des 16. Betriebsjahres verbindlich
Fachkundiges Prüfen macht Heizungen effizienter und sorgt für längere Lebensdauer
Eine optimal eingestellte Heizungsanlage spart Kosten und senkt den CO2-Ausstoß. Daher sollten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Heizung nach einer bestimmten Betriebsdauer von Fachleuten überprüfen lassen. Was viele nicht wissen: Für Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten besteht sogar die Pflicht zum Heizungscheck. Das regelt Paragraf 60b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Regelung gilt für Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger. Darunter fallen etwa Gas-, Öl- und Holzheizungen. Nach 16 Betriebsjahren müssen sie überprüft werden. Heizungsanlagen, die 2010 eingebaut wurden, fallen daher noch in diesem Jahr unter die Prüfpflicht. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Zeit bis Ende September 2027 haben Heizungen, die vor dem Stichtag 1. Oktober 2009 installiert wurden. Anlagen mit standardisierter Gebäudeautomation und solche, die einer vertraglichen Vereinbarung zur Energieeffizienzverbesserung unterliegen, sind von dieser Regel ausgenommen. Für Wärmepumpen in Gebäuden dieser Größe gilt eine separate Prüfpflicht.
Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit – Eindeutige Vorgaben für Anschluss, Leistung und Anmeldung
Seit dem 1. Dezember 2025 gilt für Steckersolargeräte die neue Produktnorm DIN VDE V 0126‑95. Unsicherheiten beim Betrieb von Balkonkraftwerken gehören damit der Vergangenheit an. Die neue Norm legt mit technischen Standards verbindlich fest, wie Stecker-Solargeräte Strom in das heimische Netz sicher einspeisen. Für Verbraucher:innen bedeutet das vor allem eines: mehr Klarheit und weniger Bedenken beim Strom vom Balkon.
Online-Impulse: 45 Minuten Wärme.Wende.Wissen live
Ihr Wissens-Boost für die Wärmewende zu Hause!
So werden E-Autos jetzt gefördert
Um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen, hat die Bundesregierung ein neues Programm zur Förderung von E-Autos entwickelt.