Am 10.07.26 hat das GModG den Bundestag und den Bundesrat passiert, der darauf verzichtet hat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit kann das Gesetz nun ausgefertigt werden und dürfte vermutlich bereits innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Einige Regelungen des GModG – wie die Abschaffung der 65%-EE-Pflicht und die „Bio-Treppe“ – treten bereits direkt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Weitere Änderungen gelten sechs Monate nach der Verkündung, also vermutlich Mitte bis Ende Januar 2027. Dazu gehören neben den technischen Neuerungen (Referenzgebäude, Primärenergiefaktoren, neue DIN TS 18599) auch die Regelungen zur Umsetzung der EPBD (Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude, Änderungen bei Energieausweis, etc.).
Mehr Informationen finden Sie beim Bundeswirtschaftsministerium und auf dem Blog des Ökozentrums.