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27. März 2023

Kein Austauschzwang für funktionierende Heizungen

Zeitungsartikel zum Gesetzentwurf für das neue GEG

erschienen im Guller am 25.03.2023, Redakteur Matthias Kerber:

Geht es nach Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, so sollen Öl- und Gasheizungen bald Geschichte sein. Sein Gesetzesentwurf zum schrittweisen Verbot wird momentan heiß diskutiert und erntet viel Kritik. Doch was würde eine Umsetzung des Entwurfs tatsächlich bedeuten?
„Der Gesetzesentwurf sieht nicht vor, jemanden, der eine funktionierende Heizung hat, dazu zu zwingen, sie auszutauschen. Er untersagt auch nicht die Reparatur einer bestehenden Anlage“, betont Dr. Lioba Markl-Hummel, Geschäftsführerin der Ortenauer Energieagentur, auf Guller-Nachfrage. Allerdings gilt das für Geräte, die nicht älter als 30 Jahre alt sind. Die bisherigen Ausnahmeregelungen sollen ab 2026 schrittweise auslaufen.

Umrüstung sinnvoll?

Die Umrüstung einer bestehenden Anlage mache dann Sinn, wenn die Heizung ineffizient laufe oder abzusehen sei, dass sie kaputt gehen könnte oder teure Reparaturen anstünden, so die Energieexpertin. Auch wenn sie keine konkreten Zahlen für die Ortenau hat, geht sie davon aus, dass noch mehr als drei Viertel der Wohnungen mit Heizöl oder Erdgas beheizt werden. Das entspreche in etwa dem Landesdurchschnitt.
Wer eine Umrüstung in Angriff nehmen möchte, sollte vorausschauend planen und seine Immobilie so schnell wie möglich „fit für Erneuerbare“ machen, rät Markl-Hummel. Denn laut Gesetzesentwurf soll ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Sie verweist auf die Zuschüsse über die Bundesförderung und betont, dass man ab dem Zuwendungsbescheid noch zwei Jahre Zeit zur Umsetzung hat. Damit ließe sich ein etwaiger Engpass bei den Geräten oder die große Nachfrage nach Handwerkern abfedern.

Effiziente Nutzung

Ob und welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich zur effizienten Nutzung eines neuen Heizsystems sind, hänge von der individuellen Situation des Eigenheims ab. Technische Alternativen gebe es einige. Wer beispielsweise mit einer Wärmepumpe liebäugele, könne selber ausprobieren, ob die Option möglich ist. Die maximale Vorlauftemperatur der Heizung sollte bei Wärmepumpen nicht über 55 Grad Celsius liegen. Mit Hilfe eines Servicetechnikers könne man die Absenkung der Heizkurve auf maximal 55 Grad Celsius Vorlauftemperatur ausprobieren und schauen, ob die Heizung bei -12 Grad Celsius Außentemperatur klarkommt. Falls ja, sei dies ein wichtiger Hinweis, dass das Gebäude gut mit einer Wärmepumpe beheizt werden könne.
Als große Herausforderung sieht Markl-Hummel dabei, dass Heizen generell teuer geworden ist und dass mit einer geeigneten Förderung eine sozial verträgliche Lösung gefunden werden muss.

 

Ergänzung vom 03.04.2023: Hier finden Sie die FAQs der Bundesregierung zum in der Zwischenzeit noch weiter überarbeiteten Entwurf.