17. Juni 2022

Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg einfach erklärt

80 Prozent der Dachflächen sind für Photovoltaik geeignet!

Seit dem 1. Januar 2022 besteht bei Neubauten im Nichtwohnbereich und für neue offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen die Pflicht, eine Photovoltaikanlage zu installieren.

Seit dem 1. Mai 2022 gilt dasselbe für alle Neubauten im Wohnbereich. Für grundlegende Dachsanierungen mit einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023 ist die Photovoltaikpflicht ebenfalls relevant.

Ihre Fragen dazu beantwortet das Umweltministerium auf folgender Webseite oder in diesem Video.

Wenn Sie mehr wissen möchten und eine neutrale, unabhänige Erstberatung suchen, melden Sie sich gerne zur Solarberatung der Ortenauer Energieagentur an.