26. Januar 2026

So werden E-Autos jetzt gefördert

Um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen, hat die Bundesregierung ein neues Programm zur Förderung von E-Autos entwickelt.

Eine Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01. Januar 2026 neu zugelassen werden. Die Förderung kann auch rückwirkend beantragt werden. Förderfähig sind sowohl Kauf als auch Leasing von Elektroautos sowie bestimmten Plug-In-Hybriden.

Die Basisförderung beträgt 3.000 € für batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 € für bestimmte Plug-In-Hybride oder Range Extender. Darüber hinaus gibt es eine Förderung für Familien mit 500 € zusätzlich pro Kind, wobei maximal zwei Kinder berücksichtigt werden und eine soziale Staffelung nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr. Die genaue Staffelung der Fördersätze sind in der folgenden Abbildung dargestellt.

Der Antrag auf Förderung kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des BMUKN: https://www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung