Seit mehr als 20 Jahren besteht das EEG. Wer eine PV-Anlage auf oder an seinem Gebäude betreibt, erhält eine in diesem Gesetz festgelegte Mindestvergütung für den ins Netz eingespeisten Strom. Das EEG setzt auch weiterhin auf einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien. Mit dem Solarspitzengesetz sollen aber Stromeinspeisungen begrenzt werden, wenn eine Netzüberlastung droht.
Sinkende Preise bei hoher Stromproduktion
Viele PV-Anlagen produzieren gleichzeitig Strom, wenn die Sonne scheint. Steigt die Stromproduktion, steigt auch die Netzbelastung, und der Markt reagiert mit sinkenden Börsenstrompreisen. Bei sehr hoher Produktion sind sogar negative Preise möglich.
Mit dem Solarspitzengesetz haben die Betreiber:innen keinen Vergütungsanspruch in der Zeit, in der der Preis negativ ist. Das Gesetz kompensiert diesen Nachteil jedoch. Verbraucher:innen erhalten ab Inbetriebnahme für 20 Jahre eine Einspeisevergütung. Dieser Zeitraum verlängert sich um die Tage, an denen keine Vergütung gezahlt wurde.
Wer ist an die Regelung gebunden?
Diese Regelungen gelten für alle Haushalte, die nach dem 25. Februar 2025 eine PV-Anlage in Betrieb nehmen oder genommen haben und für alle PV-Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung. Aber: Erst nachdem ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) installiert ist. Wer bislang keinen Smart Meter hat, muss die Einspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen. Privathaushalte mit Ein- und Zweifamilienhäusern haben typischerweise PV-Anlagen mit drei bis 20 Kilowatt Leistung (kWp) installiert.
Wer vor dem 25. Februar 2025 eine PV-Anlage in Betrieb hatte, kann sich freiwillig für die Anwendung der neuen Regelungen entscheiden und auf einen Vergütungsanspruch bei negativen Preisen verzichten. Dafür wird eine um 0,6 Cent höhere Vergütung für den eingespeisten Strom gewährt.
Eigenverbrauch ist vorteilhaft
Haushalte sollten den von der PV-Anlage produzierten Strom möglichst selbst verbrauchen, wenn der ins Netzt gespeiste überschüssige Strom nicht vergütet wird. Hilfreich sind dabei flexibel nutzbare Geräte wie Waschmaschine oder Wallbox. Viele PV-Anlagen werden außerdem mit Batteriespeichern installiert, die ebenfalls den Anteil des selbst verbrauchten Stroms erhöhen können.
Netzanschluss
Wer eine PV-Anlage in Betrieb nehmen will, muss den zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) zuvor über den dafür notwendigen Netzanschluss informieren. Den zuständigen Netzbetreiber findet man unter VNBdigital.de. Dort kann der Netzanschluss direkt angemeldet werden.
Beratung
Fragen zum Thema Photovoltaik beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Ortenauer Energieagentur. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es direkt bei der Ortenauer Energieagentur unter 0781 – 924 6190. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.