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Geld gibt es für Wallboxen und nötige technische Vorbereitung, etwa Leitungen, Netzanschluss oder bauliche Maßnahmen. Gefördert werden gängige Modelle wie Typ‑2‑ oder CCS‑Ladepunkte sowie Technik für 11 kW bis 22 kW Ladeleistung. Das Bundesverkehrsministerium listet in dieser Übersicht förderfähige Wallboxen auf. Der Einbau ist durch Fachunternehmen vorzunehmen.
Die Förderung gibt es für Stellplätze auf Außenflächen, in Parkhäusern und Tiefgaragen, sofern sie zum Mehrparteienhaus gehören und nur von den Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden.
Förderung pro Stellplatz und Voraussetzungen
Je nach Ausstattung sind pauschale Zuschüsse von bis zu 2000 Euro pro Stellplatz erhältlich:
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bis 1.300 Euro, wenn nur die Vorverkabelung ohne Ladepunkt erfolgt
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bis 1.500 Euro, wenn zusätzlich eine Wallbox installiert wird (max. 22 kW)
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bis 2.000 Euro, wenn eine Wallbox für bidirektionales Laden installiert wird
Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der Stellplätze vorverkabelt beziehungsweise mindestens 6 Stellplätze im Gebäude elektrifiziert werden. Der Strom, der später an den Ladepunkten fließt, muss außerdem aus erneuerbaren Energien stammen. Möglich ist das etwa mit einem Ökostrom-Liefervertrag oder Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage.
Förderung für Wallboxen im Mehrfamilienhaus beantragen
Anträge können Sie im Zeitraum vom 15. April bis 10. November 2026 online stellen, sofern die verfügbaren Fördermittel nicht bereits vorher ausgeschöpft sind. Die Maßnahmen rund um den Wallbox-Einbau dürfen erst nach der Bewilligung starten. Das bedeutet: Es darf kein Auftrag an Installationsfirmen oder Lieferanten vergeben worden sein, bevor der Förderbescheid vorliegt.
Für die Antragstellung benötigen Sie einen Kostenvoranschlag, der alle geplanten Ladepunkte, Vorverkabelungen und Baumaßnahmen berücksichtigt. Bei Wohnungseigentümergesellschaften muss ein WEG-Beschluss über den Ausbau der Ladeinfrastruktur spätestens sechs Monate nach der Förderzusage vorliegen. Die Antragstellung kann hier auch die Hausverwaltung übernehmen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Wallbox-Förderung Ihrer WEG
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Bedarf klären & Projektumfang abstimmen
Ermitteln Sie gemeinsam, wie viele Stellplätze vorbereitet werden sollen (mind. 20% bzw. 6 Stellplätze) und welche Lösungen infrage kommen (Vorverkabelung, ggf. Ladepunkte). -
Kostenvoranschlag einholen
Beauftragen Sie einen Elektrofachbetrieb bzw. Anbieter mit einem Angebot für Vorverkabelung und Ladepunkte. Angebote lösen noch keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus. -
Eigentümerversammlung einberufen & WEG‑Beschlussfassung durchführen
Beschließen Sie den Ausbau sowie die Kostenverteilung – wichtig: „vorbehaltlich der Förderzusage“. -
Förderantrag online stellen
Beantragen Sie die Förderung über das Förderportal. Ein WEG‑Beschluss kann nachgereicht werden – spätestens 6 Monate nach dem Erstbescheid.