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08. Mai 2023

Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen – Freischaltung des Portals zur Antragstellung seit 08.05.2023

Härtefallhilfe

Private Haushalte, die mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle heizen, erhalten eine einmalige Entlastung für 2022 angefallene Heizkosten (Härtefallhilfe). Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in Baden-Württemberg seit 8. Mai 2023. Mehr Informationen vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hier .