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Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist der strategische Fahrplan für die klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort. In vier Schritten enthält sie zunächst eine Bestandsaufnahme, dann eine Potentialanalyse, die Erstellung eines Szenarios für die klimaneutrale Wärmeversorgung und zuletzt die Verfassung einer Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog.  

Dabei werden auch Eignungsgebiete für die zentrale und die dezentrale Wärmeversorgung ausgewiesen. Somit erhalten die Bürgerinnen und Bürger, die Kommune und die Unternehmen mehr Planungssicherheit.

Seit 2024 ist die kommunale Wärmeplanung bundesweit Pflicht. In Baden-Württemberg galt dies bereits seit 2021 für Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohner:innen und gab es bisher ein Förderprogramm für die Kommunen, die diese Aufgabe freiwillig angegangen sind. Aktuell muss nun das Bundesgesetz in Landesgesetz überführt werden.

Inzwischen liegen im Ortenaukreis bereits die ersten Ergebnisse der Wärmeplanung vor. Hier tragen wir nach und nach die Links zu den Städten ein, die sie veröffentlicht haben:

Da uns dazu viele Fragen erreichen, eine kleine Beruhigung: In keiner der Städte werden damit die Fristen des GEG vorgezogen. Die Pflicht, beim Heizungstausch im Bestand 65% erneuerbare Energie zu erreichen, wird in der gesamten Ortenau für Gebäude im Bestand oder Neubauten in Baulücken erst nach dem 30.06.2028 relevant.

Unser Erklärvideo zur Kommunalen Wärmeplanung: