Private Haushalte, die mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle heizen, erhalten eine einmalige Entlastung für 2022 angefallene Heizkosten (Härtefallhilfe). In Baden-Württemberg ist das Umweltministerium für die Umsetzung des Härtefallfonds zuständig. Das Ministerium arbeitet aktuell noch „mit Hochdruck“ an einer Lösung, damit Privathaushalte diese Unterstützung einfach und unbürokratisch digital beantragen können (Stand 14.03.2023), die aktuellen Informationen finden Sie jederzeit hier.