An dieser Stelle finden Sie eine Auswahl an Gesetzen auf Bundesebene und aus Baden-Württemberg, die Anreize und Vorgaben für die Bereiche Gebäudesanierung, Heizungstausch und Klimaschutz setzen.
Das Erneuerbare-Wärmegesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg und betrifft Gebäude, die älter sind als 2009. Das Gesetz findet sich auf der Seite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und wird dann relevant, wenn der zentrale Wärmeerzeuger getauscht wird. Es schreibt vor, dass nach dem Tausch einer Heizung mindestens 15 Prozent der Energie für Heizen und Warmwasser erneuerbar erzeugt werden müssen. Welche Erfüllungsoptionen es dafür gibt, erfahren Sie hier.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, ersetzt seit 07/26 das GEG) soll dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, wie beispielsweise ein Ende der Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich bis zum Jahr 2045, erreicht werden. Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden (Neubau und Bestand), die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen, Automatisierung sowie die Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie in nationales Recht. Mehr Informationen hier.