An dieser Stelle finden Sie eine Auswahl an Gesetzen auf Bundesebene und aus Baden-Württemberg, die Anreize und Vorgaben für die Bereiche Gebäudesanierung, Heizungstausch und Klimaschutz setzen.
Das Erneuerbare-Wärmegesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg und betrifft Gebäude, die älter sind als 2009. Das Gesetz findet sich auf der Seite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und tritt dann in Kraft, wenn der zentrale Wärmeerzeuger getauscht wird. Es schreibt vor, dass nach dem Tausch einer Heizung mindestens 15 Prozent der Energie für Heizen und Warmwasser erneuerbar erzeugt werden müssen. Welche Erfüllungsoptionen es dafür gibt, erfahren Sie hier.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, Fassung von 2020) soll dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, wie beispielsweise ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden. Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Aktuell wird es überarbeitet (FAQs hier).